Satzung
- Die Akademie führt den Namen "Deutsche Akademie für Suizidprävention e.V.“.
- Rechtsform der Akademie ist der gemeinnützige Verein (e.V.). Er ist in das Vereinsregister einzutragen.
- Die Akademie hat ihren Sitz in Kassel.
1. Zweck der Akademie ist die Förderung der Bildung, der Gesundheitspflege und der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen der Suizidprävention. Dieser Zweck soll in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften, öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen und mit Personen, die sich auf nationaler und internationaler Ebene die Förderung der Suizidprävention zum Ziel gesetzt haben, verwirklicht werden, und zwar insbesondere wie folgt:
- Förderung des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland.
- Förderung des Austauschs zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen der Förderung seelischer Gesundheit sowie der Wissenschaft und Praxis auf dem Gebiet der Suizidprävention,
- Förderung des Austauschs von Informationen zwischen, und der Verbesserung suizidpräventiver Maßnahmen in verschiedenen Ländern,
- Unterstützung, Entwicklung und Implementierung von Curricula von z.B. Aufbaustudiengängen und Weiterbildungen im Bereich der Suizidologie,
- Förderung von Beratung, Fort- und Weiterbildung und Supervision von Multiplikatoren und Fachkräften in der primären, sekundären und tertiären Suizidprävention,
- Aus-, Weiter- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen sowie deren Supervision,
- Entwicklung von Empfehlungen sowie ggf. die Zertifizierung von Maßnahmen im Bereich der Suizidprävention,
- Unterstützung und Beratung von Organisationen und Projekten,
- Förderung und Entwicklung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung,
- Förderung, Koordination und Durchführung von wissenschaftlichen Fachtagungen, Vorträgen und Seminaren,
- Förderung und Erstellung von Informationsmaterial für Institutionen, für unterschiedliche Berufsgruppen, für ehrenamtlich Tätige, für Angehörige, für Betroffene, für die Öffentlichkeit und für die Medien,
- Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachgesellschaften und -vereinigungen sowie der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS).
- Zusammenarbeit mit noch zu errichtenden, entsprechenden regionalen Akademien.
2. Die Akademie richtet sich daher insbesondere auch an alle Berufsgruppen und Personen, die an der Suizidprävention interessiert sind.
- Berufsgruppen; z.B. Ärzt:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Sozialarbeiter:innen, Krankenpflegeberufe, Altenpflegeberufe, Seelsorger
- Institutionen; z.B. Polizei/Feuerwehr/Bundesgrenzschutz/ Rettungsdienste, Bundeswehr, Betriebe/Firmen (Sozialdienste), Institution der Bau- und Verkehrswegeplanung u.a.
- Fachgesellschaften und Bildungsinstitutionen
- Bürgerschaftlich engagierte Mitarbeitende im sozialen Umfeld (z.B. Angehörige von suizidalen Personen)
- Medien
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Akademie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Akademie dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Akademie.
- Die Akademie hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Fördernde Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
- Die Mitglieder können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein, soweit sie bereit sind, die Ziele der Akademie zu fördern.
- Ein begründeter Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand der Akademie zu richten. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Vorstand den Aufnahmeantrag schriftlich annimmt. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Begründung ablehnen. Ein Aufnahmeantrag kann wiederholt werden.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlichen Austritt, förmliche Ausschließung aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes oder durch Tod. Der Austritt ist jeweils zum Ende eines Quartals möglich und dem Vorstand mindestens 2 Monate vorher schriftlich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt zwanzig Euro im Jahr und muss von jedem Mitglied entrichtet werden. Sind von Mitgliedern der festgelegte Jahresbetrag 2 Jahre ausstehend und wird nach zweimaliger Anmahnung nicht ausgeglichen, erlischt die Mitgliedschaft.
Organe der Akademie sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- das Kuratorium
- Der Mitgliederversammlung gehören nur die ordentlichen Mitglieder an. Fördernde Mitglieder können an den Versammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen.
- Die Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre als ordentliche Mitgliederversammlung zusammen. Sie wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich einberufen. Die Einladung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung und richtet sich nur an die ordentlichen Mitglieder. Soweit Angelegenheiten behandelt werden sollen, die in der Tagesordnung nicht enthalten sind, bedürfen diese der Zustimmung von ¾ der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: Festlegung von Grundsätzen der Vereinsarbeit, an die der Vorstand gebunden ist, Wahl der Mitglieder des Vorstands, Wahl des Rechnungsprüfers, Festlegung einer Beitragsordnung zur Höhe der Mitgliedsbeiträge, Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes, die Genehmigung des Jahresabschlusses und, Die Entlastung des Vorstandes, Verabschiedung des Haushaltsplanes, Beschlussfassung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden bzw. im Verhinderungsfall von der Stellvertretung geleitet. Die Mitgliederversammlung ist mit den Anwesenden beschlussfähig. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
- Auf Antrag von mindestens 25 v.H. der ordentlichen Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes bzw. des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen. Sie beschließt nach einer Aussprache über die Entlastung des Vorstandes. Sie wählt einen Rechnungsprüfer. Er ist vor dem Beschluss über die Entlastung zu hören.
- Über jede Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer:in oder einem von der Mitgliederversammlung gestellten Mitglied der Akademie ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll muss die gefassten Beschlüsse enthalten. Es ist vom Protokollführer/von der Protokollführerin und vom Vorstandsvorsitzenden/von der Vorstandsvorsitzenden oder der Vertretung zu unterzeichnen.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Akademie. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
- Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 8 Mitgliedern, dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden und der Stellvertretung.
- Der Vorstand vertritt die Akademie nach innen und außen, und zwar entweder durch zwei Mitglieder, wobei eines der/die Vorsitzende sein muss, oder der Geschäftsführer/ die Geschäftsführerin.
- Der Vorsitzende/die Vorsitzende und die Stellvertretung werden vom Vorstand mit ¾ Stimmenmehrheit für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.
- Die Amtszeit des Vorstands beträgt 4 Jahre.
- Der Vorstand beschließt mit ¾ Stimmenmehrheit. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren schriftlich gefasst werden.
- Der Vorstand richtet zur Führung der laufenden Geschäfte eine Geschäftsstelle ein und kann mit ¾ Stimmenmehrheit einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin, der/die im Auftrag des Vorstands die Geschäfte wahrnimmt, bestellen. Für dessen/deren Aufgaben erlässt der Vorstand eine Geschäftsordnung.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt, und zwar jeweils in Einzelabstimmung. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder der Akademie. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
- Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt, wenn diese nicht bis zum Ablauf der Amtszeit durchgeführt worden ist. Scheiden einzelne Mitglieder während der Wahlperiode aus, so ist eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlperiode in der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen. Bis zur Wahl kann der Vorstand eine Ersatzbestellung vornehmen.
- Zur Förderung der Ziele der Akademie kann der Vorstand ein Kuratorium berufen. Dessen Mitglieder sollen ihren Einfluss zum Nutzen der Akademie ausüben und durch Einwerbung von Spenden diese fördern.
- Das Kuratorium berät den Vorstand und hat das Recht, dem Vorstand Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten, und zwar u.a. auch über Neuaufnahme von Kuratoren. Es wird zum Arbeitsprogramm gehört, gibt eine Stellungnahme zum Wirtschaftsplan ab und trägt dazu bei, die Verbindungen zu den Zielgruppen der Akademie zu intensivieren.
- Das Kuratorium besteht aus höchstens 15 Mitgliedern. Die Amtszeit aller Kuratoren beträgt 3 Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Mitglieder des Kuratoriums wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und eine Stellvertretung für die Dauer ihrer Amtszeit. Der Vorsitzende/die Vorsitzende bzw. im Verhinderungsfall die Stellvertretung berufen mindestens einmal im Jahr eine Kuratoriumssitzung ein und leiten diese.
- Im Rahmen und zur Erfüllung der Zwecke der Akademie können Arbeitskreise eingerichtet werden. Ihnen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder des Vereins sind.
- Die Arbeitskreise werden vom Vorstand eingerichtet, der auch ihre Aufgaben, die Leitung und die organisatorische Ausgestaltung festlegt. Ihnen können Ressourcen des Vereins zur eigenverantwortlichen Verwendung zugewiesen werden. Leiter der Arbeitskreise können zu besonderen Vertretern im Sinne des § 30 BGB bestellt werden.
- Die Arbeitskreise unterliegen der Rechenschaft des Vorstandes. In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und in finanziellen Angelegenheiten kann der Vorstand Weisungen erteilen oder Entscheidungen an sich ziehen. Arbeitskreise berichten dem Vorstand nach Maßgabe der Einrichtungsregelung oder auf Verlangen über Planungen und Ergebnisse ihrer Aktivitäten.
Die ordentlichen Mitglieder der Akademie entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der jeweils am 01.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig ist. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den Grundsätzen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragsordnung.
1. Die Akademie finanziert sich und ihre Tätigkeit durch
- Zuwendungen der öffentlichen Hand
- Spenden und Zuschüsse
- Sponsoring
- Kursgebühren
- Mitgliedsbeiträge
- sonstige Erträge
2. Die Akademie führt die Geschäfte nach Maßgabe eines Wirtschaftsplans, der in der Regel vor Beginn des Geschäftsjahres vom Vorstand festgestellt wird.
3. Alle geplanten Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn ihre Kostendeckung sichergestellt ist. Die Leistungen von Kurs-Referent:innen und Vortragenden in Veranstaltungen der Akademie sind angemessen zu entgelten.
- Änderungen der Satzung können nur von der Mitgliederversammlung und nur mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der DASP an die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e.V. (DGS), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung wurde am 27.10.2005 von der Mitgliederversammlung der Deutschen Akademie für Suizidprävention in Hamburg beschlossen.
Deutsche Akademie für Suizidprävention e.V.
c/o Universität Kassel
Fachbereich Humanwissenschaften
Institut für Sozialwesen
Fachgebiet „Soziale Therapie“
Arnold-Bode-Straße 10
34127 Kassel
Registernummer: VR 5679
Spendenkonto
Deutsche Akademie für Suizidprävention e.V (DASP)
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE75 37 02 05 00 0009 47 83 01
Verwendungszweck: Spende Suizidprävention